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   LAG Niedersachsen, 18.10.1994 - 13 Sa 1222/94   

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https://dejure.org/1994,13652
LAG Niedersachsen, 18.10.1994 - 13 Sa 1222/94 (https://dejure.org/1994,13652)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 18.10.1994 - 13 Sa 1222/94 (https://dejure.org/1994,13652)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 18. Oktober 1994 - 13 Sa 1222/94 (https://dejure.org/1994,13652)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1 KSchG; § 622 BGB; Art. 3 GG
    Überprüfung der Wirksamkeit einer Kündigung im Hinblick auf die soziale Rechtfertigung; Rechtfertigung einer verhaltensbedingten Kündigung durch Pflichtverletzungen; Begehung einer erheblichen Vertragsverletzung durch das unkorrekte Ausfüllen einer Arbeitskarte; ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Überprüfung der Wirksamkeit einer Kündigung im Hinblick auf die soziale Rechtfertigung; Rechtfertigung einer verhaltensbedingten Kündigung durch Pflichtverletzungen; Begehung einer erheblichen Vertragsverletzung durch das unkorrekte Ausfüllen einer Arbeitskarte; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 10.03.1994 - 2 AZR 605/93

    Tarifliche Arbeiterkündigungsfrist (Grundfrist)

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 18.10.1994 - 13 Sa 1222/94
    Im Urteil vom 10.03.1994, 2 AZR 605/93 , hat das Bundesarbeitsgericht zu tariflichen Kündigungsfristen, die aufgrund der Öffnungsklausel des § 622 Abs. 3 BGB vor dem 15.10.1993 (Inkrafttreten des Kündigungsfristengesetzes vom 07.10.1993) vereinbart wurden, folgendes ausgeführt: Nach der Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts müsse nicht nur ein die Ungleichbehandlung durch unterschiedliche Kündigungsfristen bei Arbeitern und Angestellten rechtfertigender Grund vorliegen, sondern die Ungleichbehandlung und der rechtfertigende Grund müßten auch in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen.
  • LAG Hamm, 30.11.1995 - 4 Sa 634/95

    Rechtswirksamkeit eines Aufhebungsvertrages; Voraussetzungen und Folgen eines

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  • ArbG Frankfurt/Main, 30.11.2004 - 2 Ca 4896/03

    Arbeitszeiten - betrügerischen Manipulation - Kündigung

    Die Manipulation von Kontrolleinrichtungen oder von Lohnabrechnungsunterlagen stellt neben einer Urkundenfälschung einen versuchten Lohnbetrug dar, der den Arbeitgeber in der Regel ohne Abmahnung zur außerordentlichen verhaltensbedingten Kündigung berechtigt (BAG vom 09.08.1990 - 2 AZR 127/90 - RzK I 8 c Nr. 18: Stempelkartenmanipulation; Sächsisches LAG vom 23.01.2002, NJ 2003, S. 55: Inkorrekter Umgang mit der Arbeitszeiterfassung; LAG Niedersachsen vom 18.10.1994 - 13 Sa 1222/94 - LAGE § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 44: Unkorrekte Eintragung in der zur Zeiterfassung dienende Arbeitskarte; LAG Hamm vom 05.07.1988 - 6 Sa 1642/87 - LAGE § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 23: Abgabe von Akkordabrechnungen für nicht ausgeführte Arbeiten; BAG vom 13.08.1987 - 2 AZR 629/86 - RzK I 5 i Nr. 31: Unkorrekte Eintragungen auf einem Arbeitszeitnachweis bei Gleitzeit).
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